Zusätzlich können transportable Hebezeuge in unserem Werk zu vereinbarten Terminen schnell und preiswert durch eine befähigte Person repariert werden.
Auch Hebezeuge und Lastaufnahmemittel müssen ebenfalls jährlich einer UVV-Prüfung durch eine befähigte Person unterzogen werden.
Die Unfallverhütungsvorschrift fordert die jährliche Prüfung von Anschlagmitteln durch eine befähigte Person. Seit 1997 müssen nach dem EG-Recht alle Anschlagmittel mit Prüfnachweis jährlich geprüft werden.
Unser mobiler Service prüft und wartet Ihre Anschlagmittel, Hebezeuge, Krananlagen, Tritte und Leitern vor Ort.
Der Umfang der Rundstahlketten-Prüfungen ist im EG-Recht festgelegt, wobei sich die vollständige Prüfung auf A-Glieder, Kettenverbindungsmittel, Haken und weitere Zubehörteile erstreckt. Dabei muss neben den regelmäßigen SICHTPRÜFUNGEN auch eine besondere Prüfung auf RISSFREIHEIT bei jedem dritten Mal erfolgen.
| Prüfung von Anschlagmitteln |
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Wenn Sie noch Fragen zu einem unserer Produkte haben, dann rufen Sie uns einfach unter der Nummer 06181-304990 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter info@pro-lift.de.